Schon gewußt?

Garten-Tipps vom Profi

Wertvolle Tipps und Unterstützung vom Profi!

Wir setzen auf Qualität, nicht nur bei den Materialien, die wir verarbeiten, sondern vor allem auch bei dem, was wir pflanzen. Wir verwenden Pflanzen, die mit Sorgfalt kultiviert wurden. An den gesunden und robusten Gartenpflanzen aus unserer Gärtnerei und Baumschule werden Sie lange Freude haben: ob Heckenpflanzen, Kletterpflanzen, Sträucher, Stauden, Pflanzen für Steingarten oder Wasserpflanzen für den Gartenteich – wir wissen, welche Pflanzen in Ihren Garten und zu Ihren Ansprüchen passt.

Hundehege Metelen Landschafts- und Gartenbau - Münsterland

Was hilft gegen Maulwürfe?

Maulwurf und Wühlmaus sind kleine liebenswerte Tiere, die nur ihr eigenes Biotop suchen. Doch in Ihrem Garten werden Sie schnell zum Ärgernis. Der Rasenmäher wird von so manchem unschönen Maulwurfshügel gestoppt und es entstehen Löcher im Rasen, die man später ausbessern muss.

So vermeiden Sie, dass Maulwürfe überhaupt zum Problem werden!

  • Bevor unsere Landschaftsgärtner Ihren Rollrasen anlegen oder Rasen aussähen, bringen sie spezielle Maulwurfgitter aus, die weder von Maulwurf noch von Wühlmäusen durchdrungen werden können. Auch die von uns gepflasterten Wege und Flächen sind so angelegt, dass sie nicht aufgehoben werden können.
  • Für die Tiere ist das kein Problem. Sie haben einen so großen Aktionsradius, dass sie sich ihr eigenes Biotop woanders suchen – ganz ohne lästiges Aufstellen von Maulwurfsfallen. Sie haben ein für alle Mal Ruhe.

Steuerbonus für Ihren Garten!

Was viele Garteninhaber nicht wissen: Wenn Sie handwerkliche Dienstleistungen beauftragen, wie z.B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung Ihres Gartens dienen, steht Ihnen ein zweifacher Steuer-Bonus zu.

  • Darüber hinaus können Sie seit 2011 diese Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage Ihres Gartens in Anspruch nehmen: Diese Arbeiten können Sie aktuell mit 20% von maximal 6.000,- € - also mit 1.200,- € - steuerlich ansetzen (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG).
  • Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen - zu denen z.B. die Gartenpflege gehört - seit dem Jahr 2009 mit 20% von maximal 20.000,- € (= 4.000,- €) steuermindernd berücksichtigt werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).
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